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HINWEISE ZUM BUCHUNGSABLAUF:
Die ausführlichen Programme unserer Reisen (siehe Internet,
unser Jahresprogramm 2005) sind Bestandteil des Reisevertrages,
ebenso wie unsere Reisebedingungen.
Wir empfehlen Ihnen, die Hinweise zu unserem Versicherungsservice
zu beachten. Es gelten die Versicherungsbedingungen der Europäischen
Reiseversicherung AG München.
Für Fragen und Buchungen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung: Persönlich in unseren Reisebüros
in Hutthurm und Passau, telefonisch, per Telefax oder e-mail
(info@fuerstreisen.de).
» Für eine Buchung
bitten wir Sie um Übermittlung aller notwendigen Daten:
» Name und Adresse
des Rechnungsempfängers mit Telefonnummer
» Namen der Mitreisenden
(Kinder: Altersangabe)
» Reise mit Termin,
gewünschte Zimmerart und Zusatzleistungen/Ausflüge
» Zustiegs- und Sitzplatzwunsch
» gewünschter
Reiseschutz
Ihre Buchung bestätigen wir umgehend mit unserer Reisebestätigung/Rechnung,
der auch der Sicherungsschein und die Versicherungsunterlagen
beiliegen.
Im Regelfall wird die Bezahlung des Reisebetrages wie folgt
fällig (siehe die Angaben auf unserer Reisebestätigung):
Die Anzahlung von 20% des Reisepreises zuzüglich Versicherungsprämien
und Kosten für Eintrittskarten sofort bei Buchung, der
Restbetrag bis drei Wochen vor Abreise (Zahlungseingang).
Die Rechnung kann per Barzahlung bzw. Kreditkarte (EC, Visa,
American Express) bei uns in einem unserer Reisebüros
(Hutthurm, Passau) oder per Überweisung auf unser Konto
beglichen werden.
Zwei Wochen vor Abreise erhalten Sie von uns Ihren Fahrausweis,
der Sie an Ihren Abfahrtstag, Ihre Zustiegsstelle und Abfahrtszeit
sowie Ihren Sitzplatz erinnert.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
Im Normalfall gilt bei unseren Reisen eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Bei der Reisebeschreibung wird auf die gültige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen. Wird diese nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass diese nicht erreicht wurde und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Reiseveranstalter wird die Erklärung spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn dem Reiseteilnehmer zugehen lassen (Ausnahme 2-Tagesfahrten bis eine Woche vor Reisebeginn und Tagesfahrten bis einen Tag vor Reisebeginn). Bitte achten auf die Angaben in der Reisebeschreibung.
EU: Neue Reiseproviantregelung zur Einfuhr tierischer Produkte seit 1. Mai 2009
Mit der "Verordnung (EG) Nr. 206/2009 über die Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 136/2004" vom 5. März 2009 hat die Europäische Kommission neue Reiseverkehrsvorschriften verabschiedet.
Die Verordnung gilt seit dem 1. Mai 2009 und verpflichtet Reisende, bestimmte Erzeugnisse tierischer Herkunft (Fleisch- und Milcherzeugnisse) bei der Einfuhr in die Europäische Gemeinschaft anzumelden . Dies gilt nicht für die Einfuhr kleiner Mengen für den persönlichen Gebrauch aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Im Fall von Fischereizeugniseinfuhren werden zudem Island und Färöern von der Bestimmung ausgenommen.
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